Gefahr für den Goldbergsee?

Drohen hier Kommerz und Halligalli

von Bernd Leuthäusser

Es gibt mal wieder Ansätze zur 'erweiterten' Nutzung am Goldbergsee. In der Tagespresse wird berichtet, dass einige PolitikerInnen sehr enttäuscht, dass hier noch keine Gastronomie entstanden ist und " dass mehr als 10 Jahre am Goldbergsee nichts voran ging". "Die Leute wünschen sich ein gastronomisches Konzept" wird die ehemalige Baubürgermeisterin zitiert. Ich persönlich glaube, dass das völliger Unsinn ist. Deshalb hier etwas ausführlicher:

Die ganz aktuellen Pläne erscheinen eher unproblematisch, ein Café auf der Parkplatzfläche jenseits der Straße. In der Schublade gibt es aber echte Grausamkeiten, wie Stand-UP-Paddling-Schulen, Biergärten am Wasser und Seebühnen. 

Unser Vorstand hat sich mit einem ausführlichen Schreiben, inklusive einer Reihe konkreter Forderungen und der Bitte um ein Gespräch, an den neuen Klima- und Umweltschutzbeauftragten der Stadt gewandt. Bisher hat dieses Gespräch noch nicht stattgefunden. Wir gehen aber davon aus, dass es das bald tun wird.

Urs hat den hier als PDF gezeigten Artikel über das Jahr am Goldbergsee und sein Schätze für die Coburger Tagespress geschrieben. Er soll demnächst an die Presse gehen, zu einem für die öffentliche Diskussion sinnvollen Zeitpunkt.

Ganz prinzipiell wünschen wir uns folgendes:

Neubewertung und Überarbeitung aller Nutzungskonzepte für Flächen rund um den Goldbergsee.

Diese Konzepte stammen teilweise noch aus der Zeit der Erstflutung des Hochwasserhaltebeckens. Die Randbedingungen haben sich jedoch grundlegend verändert, deshalb sollten alle Aspekte des Interessensausgleichs zwischen Naturschutz und kommerziellen Nutzungsmöglichkeiten neu bewertet werden, insbesondere vor weitergehenden Eingriffen und Umsetzungsmaßnahmen.

Das Hochwasserrückhaltebecken rund um den Goldberg hat sich zu einem wertvollen Biotop und Naturraum entwickelt. Diese, aus Naturschutzgesichtspunkten, sehr positive Entwicklung war bei der Inbetriebnahme 2010 so nicht absehbar. Das seit 10 Jahren von Ornithologen des LBV konsequent betriebene Arten-Monitoring beweist die wachsende und sehr hohe Relevanz des kompletten Areals für den Natur und Artenschutz. 205 unterschiedliche Vogelarten wurden inzwischen nachgewiesen. Sie nutzen die drei Teile des Sees und die angrenzenden Glender Wiesen dauerhaft oder temporär als Lebensraum.

Dass hier genehmigte Gastronomie nicht realisiert wurde, war vielleicht auch ein Glücksfall. Aus Naturschutzsicht zumindest: Hier hat sich etwas zum Positiven entwickelt - für Natur und Mensch. Wir sollten es nicht in Frage stellen und gefährden, sondern es erhalten und entwickeln.

Ist-Situation und Potentiale
Das Gebiet wird schon heute von der Coburger Bevölkerung rege besucht und genutzt. Jogger, Radfahrer, Spaziergänger, Naturbeobachter, Fotografen genießen die Natur im direkten Einzugsbereich der Stadt. Diese hohe Akzeptanz beweist, dass die Menschen den aktuellen Zustand schätzen. Daraus sollte nicht automatisch die Forderung nach erweiterter wassersportlicher Nutzung und kommerzieller Gastronomie abgeleitet werden. Wir würden uns andere, weitsichtigere Konzepte wünschen, die die Chancen für Umweltpädagogik und Naturerfahrung aufgreifen. Wir sollten über ein Informationszentrum zur biologischen Vielfalt nachdenken. Und über sensibel eingebrachte Beobachtungsstationen für das Erleben der Naturräume. Das wären sinnvolle und nachhaltige Investitionen in stadtnahes Leben mit der Natur.

Konkrete Forderungen im Sinne des Bestandsschutzes

Die sorgfältige Sicherung des angrenzenden Naturschutzgebietes (mittlerer Abschnitt des Goldbergsees und die Glender Wiesen nördlich der Bahnlinie) ist der wichtigste Punkt. Beeinträchtigungen durch verstärkte Freizeitaktivitäten und Gastronomie müssen unbedingt und dauerhaft vermieden werden. Störungen und Immissionen durch Lärm und Licht sind zu minimieren.

Am sogenannten Freizeitsee hat sich ein praktisch durchgehender Röhrichtgürtel entwickelt, hochsensibler Lebensraum für Schilfbrüter, wie Blaukehlchen, Teichrohrsänger, Rohrschwirl, Zwergtaucher, Teichhuhn und sogar die die sehr seltene Zwergdommel. Er ist im Sinne des Naturschutzgesetzes heute schon ein geschützter Lebensraum, auch wenn er nicht direkt im Naturschutzgebiet liegt. Dieser Schilfgürtel muss streng geschützt werden, weitere Eingriffe müssen ausgeschlossen werden.

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